Antragsrede – Außerplanmäßige Erhöhung der Geldleistung für Tagespflegepersonen im Landkreis Göttingen

Die CDU-Kreistagsfraktion beantragte in der letzten Kreistagssitzung die Außerplanmäßige Erhöhung der Geldleistung für Tagespflegepersonal. Trotz der Nichtannahme betont die Fraktion die Wichtigkeit des Themas, dazu die Rede von Markus Jerrentrup zur Position der Fraktion:

 

Die CDU beantragt eine außerplanmäßige Erhöhung der Geldleistung für Tagespflegepersonen.

Warum? Hier die Fakten:

  • Die Kindertagespflege ist eine Pflichtaufgabe
  • Sie erfüllt den gleichen Auftag wie Kindertageseinrichtungen
  • Wir haben im Landkreis ca. 160 KTP die ca 800 Kinder betreuen
  • Die Tagespflegepersonen sind selbstständig tätig
  • Der Landkreis bedient sich diesem Angebot der Selbstständigen und hat keine alternative Anbieter
  • Die Kindertagespflegepersonen haben als Selbstständige grundsätzlich nur einen „Vertragspartner“ (hier der Landkreis), von dem Sie Geldleistungen erhalten
  • Der Stundenverrechnungssatz beträgt genau heute in Stufe 1, 26,50 €, ab 01.08.2023 28,00 €.
  • 28,00 € Stundenverrechnungssatz für Selbsständige bedeutet, das alle Kosten des Unternehmens hiervon getragen werden müssen und der Überschuss für den Eigenbedarf entnommen werden kann.
  • Der übliche Stundenverrechnungssatz bei Selbstständigen beträgt mindestens 60,00 Brutto um rentabel und nachhaltig wirtschaften zu können
  • Der Landkreis bezahlt also nur halb so viel, als wie es notwendig ist, rentabel wirtschaften zu können

Was kritisieren wir?

In der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege ist der

  • Inflationsausgleich nur für die Stufe 1 der Geldleistung vorgesehen.
  • Es ist falsch, das bei den Sachleistungen (Stichwort Energiekosten) und den Stufen 2-4 der Förderleistungen, kein Inflationsausgleich vorgenommen wird.
  • Der von derm Landkreis angebotenen Stundenverrechnungssatz für Kindertagespflegepersonen ist katastrophal niedrig und hiermit läßt nicht nachhaltig wirtschaften
  • Das Verhältnis von den Gesamtkosten und den Elternbeiträgen (Stichwort mind. 25 %) ist nicht gesetzlich vorgeschrieben
  • Mit dem neuen NKiTag sind neue Vorgaben erstellt worden, die fiskalisch bzw organisatorisch nicht abgegolten werden.

Was muss getan werden?

Hier unterscheide ich in zwei Rubriken, SOFORT und Kurzfristig

Sofort

  • muss der Stundenverrechnungssatz mindesten auf 32,00 € Brutto erhöhte werden

um

  1. eine bewußte und beabsichtigte Benachteilung der Tagepflegemütter und Väter zu vermindern.
  2. Der Reduzierung der Plätze, durch Aufgabe der Tätigkeit, zu verhindern.

Kurzfristig

Muss die Satzung dieses Jahr verändert werden um

  1. Vertretungsregelungen neu zu regeln
  2. Ausfalltage neu zu regeln
  3. Eingewöhnungszeiten der Realität anpassen
  4. gesetzlich geforderte Vorbereitungszeiten neu zu regeln
  5. Geldleistungen in den Stufen neu zu regeln
  6. Elternbeiträge neu zu regeln

 

Unser Antrag ist heute der Aufgalopp zu weiteren, notwendigen, tiefen und nachhaltigen Veränderung in der Kindertagespflege.

Heute gilt es, ein eindeutiges Signal an die Tagespflegemütter und Väter zusenden, das wir uns um unsere Pflichtaufgabe kümmern und wir den Rechtsanspruch unserer Familien aktiv sicherstellen wollen. Darum bitten wir um ihre Zustimmung zu unseren Antrag

Sprecher: Markus Jerretrup.

Es gilt das gesprochene Wort